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Kosten

Das Wohnhaus Lange Reihe ist eine Besondere Wohnform im Sinne der Eingliederungshilfe gemäß § 99 SGB IX. Die Kosten für die Fachleistung werden in der Regel vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe als überörtlichem Träger der Sozialhilfe getragen. Die Beantragung der Kosten erfolgt über das landeseinheitliche Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW.

Für den Lebensunterhalt einschließlich Miete sind entsprechende Anträge, soweit kein oder nur geringes Einkommen vorhanden ist, bei den Behörden der örtlichen Grundsicherung zu stellen. Zuständig ist hier die Kommune des letzten Wohnsitzes.

Die jeweiligen Kostenzusicherungen müssen vor dem Einzug in das Wohnhaus Lange Reihe vorliegen.